Unser Immobilienangebot

Wohnen und leben mit dem Pferd "unter einem Dach"! Wohnhaus mit Stall in Michelstadt-Steinbuch

64720 Michelstadt-Steinbach
Wohnfläche 160,00 m²
Grundstücksfläche 1.208,00 m²
Baujahr 2004
448.000 € Kaufpreis
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reserviert

Solide Kapitalanlage! Schöne 2 Zimmer-Eigentumswohnung in Erbach

64711 Erbach
Grundstücksfläche 963,00 m²
Baujahr 1991
135.000 € Kaufpreis
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reserviert

Doppelhaushälfte "Zeppelinhaus" in schöner Wohnlage und direkt in Michelstadt, sofort frei

64720 Michelstadt
Wohnfläche 91,00 m²
Grundstücksfläche 468,00 m²
Zimmer 5
175.000 € Kaufpreis
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Zentrale Lage! Einfamilienhaus mit 2 "Wohnungen" in Oberzent-Beerfelden

64760 Oberzent-Beerfelden
Wohnfläche 170,00 m²
Zimmer 7
Baujahr 1978-1980
295.000 € Kaufpreis
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Kapitalanlage! Wohnhaus mit 3 Wohnungen in Michelstadt-Steinbach

64720 Michelstadt-Steinbach
Grundstücksfläche 1.193,00 m²
225.000 € Kaufpreis
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Wohnhaus mit Fernsicht in ruhiger Lage im Herrenwäldchen in Brombachtal

64753 Brombachtal/Kirchbrombach
Wohnfläche 165,00 m²
Zimmer 7
Baujahr 1969
330.000 € Kaufpreis
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Interessante Kapitalanlage und Eigennutzung! Mehrfamilienhaus mit Weitblick direkt in Erbach

64711 Erbach
Wohnfläche 361,00 m²
Zimmer 11
Baujahr 1993
685.000 € Kaufpreis
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Wohn- und Geschäftshaus mit Garten in zentraler Lage von Brombachtal

64753 Brombachtal/Kirchbrombach
Gesamtfläche 649,00 m²
269.000 € Kaufpreis
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(alle Preisangaben ohne Gewähr)
Eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision (wie in Hessen üblich) ist in Höhe von 5 % vom Kaufpreis zzgl. 19 % MwSt. (= 5,95 % inkl. 19 % MwSt.) für alle Verkaufsobjekte vom Käufer zu zahlen. Außer bei Eigentumswohnungen (Singular) und Einfamilienhäuser (Singular), wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Hierbei fällt eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision in Höhe von 3 % vom Kaufpreis zzgl. 19 % MwSt. (= 3,57 % inkl. 19 % MwSt.) an. Diese Maklerprovision ist jeweils vom Verkäufer und vom Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

Widerrufsbelehrung

Gemäß den neuen Verbraucherrechte-Richtlinien benötigen wir Ihre Zustimmung, dass wir vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist für Sie tätig werden können.
Wir klären Sie auf, was das für Sie bedeutet.

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden die am Kauf einer Immobilie interessiert sind zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank. Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.